Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2020
Termine
08.04.2020
Sonstiges
02.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.01.2020
Eröffnungen
03.01.2020
Eröffnungen
31.10.2019
Sicherungsmaßnahmen
21.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.11.2016 bis zum 31.12.2016
16.11.2016
Neueintragungen